Corona aktuell

Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Aachen ist der Zutritt zu den städtischen Museen nur unter Einhaltung der 2-G Regelung erlaubt. Vorgelegt werden müssen der Impfnachweis, Genesenennachweis und ein Ausweisdokument. Besucher*innen müssen einen  Immunisierungsnachweis und ein amtliches Ausweispapier vorzeigen können. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. Alle Besucher*innen sind dazu verpflichtet, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Bitte melden Sie sich zu Führungen an: Tel.: +49 241 432-4998 oder an museumsdienst@mail.aachen.de

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